Anbieterwechsel: So nehmen Sie Ihre Nummer mit!

Die Übernahme einer Mobilfunknummer in einen neuen Vertrag ist zumeist komplikationslos möglich. Kommt es doch einmal zu Problemen, eröffnen sich den Nutzern zahlreiche Optionen.

Wenn Sie bei einem Providerwechsel Ihre alte Mobilfunknummer behalten möchten, sind die Anbieter gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen dies zu ermöglichen. Das gilt sogar dann, wenn Sie Ihre alte Nummer in einen neuen Vertrag übernehmen, den alten aber weiterlaufen lassen möchten. Die Übertragung einer Mobilfunknummer auf einen neuen Vertrag zählt nämlich nicht als Kündigung. Die Beantragung der Übertragung muss beim bisherigen Provider erfolgen.

Die meisten Nutzer entscheiden sich jedoch dafür, nur einen Vertrag zu nutzen. In diesem Fall kann die Übertragung frühestens 123 Tage vor Vertragsende sowie spätestens 90 Tage nach Abschluss des neuen Vertrags beantragt werden. Es hat sich gezeigt, dass knapp zwei Wochen vor Vertragsende jedoch der günstigste Zeitpunkt hierfür ist.

Häufig verlangen die alten Provider eine Übertragungsgebühr zwischen 25-30 €. Diese wird in der Regel aber vom neuen Anbieter übernommen und in Form einer Gutschrift an den Nutzer zurückerstattet. Der neue Anbieter informiert die Nutzer dann, wenn die Sim-Karte freigeschaltet ist und ab wann die neue Nummer tatsächlich genutzt werden kann. Sobald dies geschehen ist, gelten für die Nutzung der Nummer sämtliche im neuen Vertrag festgehaltenen Konditionen und Bedingungen.

Der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass ein Nutzer beim Vertragswechsel höchstens einen Tag lang ohne Mobilfunknummer und damit ohne Mobilfunknetz sein darf. Aus diesem Grund erledigen die Provider den Transfer der Nummer möglichst schnell. Die Übertragung zwischen den einzelnen Datenbanken kann jedoch einige Stunden veranschlagen. Zumeist erfolgt diese über Nacht. Für eine reibungslose Mitnahme der alten Nummer ist es unerlässlich, dass alle personenbezogenen Daten vollständig, zutreffend und synchron angegeben wurden. Wenn bei einem Provider etwas anderes angegeben wurde als bei dem zweiten, kommt es zu Problemen.

In diesem Fall kommt es dann darauf an, sich direkt beim Provider nach den Ursachen für die Schwierigkeiten zu erkunden. Gesetzlich ist der alte Anbieter jedoch dazu verpflichtet, den Nutzern ein Mobilfunknetz zur Verfügung zu stellen, sollte es beim Nummernaustausch zu Komplikationen kommen.

Nur selten dauern Probleme mit dem Netz über einen längeren Zeitraum an. In diesem Fall können sich Nutzer an die Bundesnetzagentur wenden. Sie ist die zuständige Aufsichtsbehörde im Mobilfunkbereich. Die Agentur hat für derartige Situationen eigens ein Beschwerdeformular entwickelt, das ausgefüllt und abgeschickt werden muss. Für direkte Fragen ist auch eine Beratungshotline der Netzagentur verfügbar. Diese ist wochentags zwischen 9-12 Uhr unter der Nummer 030-22480500 zu erreichen.


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