EU-Kommission erlaubt Handy-Nutzung in Flugzeugen mit 5G

Die EU-Kommission will die Nutzung von 5G-Mobilfunkverbindungen in Flugzeugen erlauben. Passagiere werden ihre Smartphones dann im Flugzeug genauso wie auf dem Boden mit der 5G-Technik nutzen können. Mit maximaler Geschwindigkeit und vollem Funktionsumfang. Das teilt die EU-Kommission hier mit. Thierry Breton, der für den Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar, sagt:
5G wird innovative Dienste für die Menschen und Wachstumschancen für europäische Unternehmen ermöglichen. Der Himmel stellt keine Grenze mehr dar, wenn es um die Möglichkeiten geht, die eine superschnelle Verbindung mit hoher Kapazität bietet.

Seit 2008 sind der EU-Kommission zufolge durch den Durchführungsbeschluss der Kommission bestimmte Frequenzen für die mobile Kommunikation an Bord von Flugzeugen reserviert, so dass die Fluggesellschaften den Fluggästen in der EU Nachrichten, Telefongespräche und Datendienste anbieten können. Die jetzt erfolgte Aktualisierung des Durchführungsbeschlusses der Kommission über den Mobilfunk an Bord von Flugzeugen soll den Weg für die breite Einführung von 5G-Diensten ebnen.

Technische Rahmenbedingungen
Der 5G-Dienst wird in der Kabine eines ausgerüsteten Flugzeugs mit Hilfe einer speziellen Netzausrüstung, der so genannten “Pico-Zelle”, bereitgestellt, um die Nutzer zu verbinden und Anrufe, Texte und Daten zwischen dem Flugzeug und dem Mobilfunknetz am Boden weiterzuleiten. Das würde in der Regel über ein Satellitennetz erfolgen.

Einen konkreten Zeitpunkt, ab dem die 5G-Nutzung in Flugzeugen innerhalb der EU möglich sein soll, nennt die EU-Kommission allerdings nicht.

Für die USA gibt es keine derartigen Pläne.

Ein weiterer Beschluss zu 5G: WLAN im Straßenverkehr
Die Kommission änderte zudem einen Durchführungsbeschluss zu 5-GHz-Frequenzbändern, wodurch die Bänder für WLAN im Straßenverkehr, z. B. in Autos und Bussen, verfügbar werden. Der Änderungsbeschluss soll laut EU-Kommission die Grundlage für Innovationen in der Automobilindustrie und potenziell für Metaverse-Anwendungen schaffen. Gemäß der Änderung des Durchführungsbeschlusses sollen die Mitgliedstaaten die 5-GHz-Frequenzbänder so früh wie möglich, spätestens jedoch bis zum 30. Juni 2023, für die Nutzung in Straßenfahrzeugen verfügbar machen.

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