Verkauf von iPhone 7 und 8 in Deutschland wird gestoppt

Infolge eines Patentstreits muss Apple den Verkauf zweier iPhone-Modelle zeitnah einstellen. Das Landgericht München entschied in mehreren Punkten zugunsten des Chipherstellers Qualcomm.

Vorläufiger Höhpeunkt im Patentstreit zwischen Qualcomm und Apple: Wie das Landgericht München entschied, muss Apple den Verkauf der älteren Smartphone-Modelle iPhone 7 und iPhone 8 sowie des iPhone X einstellen.

Dabei müssen die genauen Details des Verkaufsstopps noch festgelegt werden. Während Qualcomm die Auffassung vertritt, dass die entsprechenden iPhones überall aus dem Handel verschwinden müssten, will Apple die Modelle lediglich nicht mehr selbst in seinen eigenen Apple Stores vertreiben, wohingegen Mobilfunkanbieter und Einzelhändler sie weiter verkaufen sollen.

Zudem tritt das Verkaufsverbot erst in Kraft, nachdem der Chiphersteller die Summe von 668,4 Millionen Euro als Sicherheit hinterlegt hat. Dies soll in den nächsten Tagen erfolgen.

Noch ungeklärt ist die Höhe einer Schadensersatzzahlung die Apple infolge des Gerichtsurteils ebenfalls leisten muss.

Das Patent, welches Qualcomm verletzt sieht, betrifft die Regulierung des Stromverbrauchs der Prozessoren in den betroffenen Smartphones. Apple und sein Zulieferer geben an, eine eigene Lösung dafür gefunden zu haben, sodass das Patent von Qualcomm keine Rolle spiele. Qualcomm zweifelte dies an und zog vor Gericht - wie auch schon wegen mehrerer anderer Punkte.

Da Apple die geheime Technologie bislang nicht offenlegte, entschied das Gericht auf Basis der Angaben von Qualcomm.

Andere Streitpunkte zwischen Apple und Qualcomm betreffen Lizenzgebühren und die anteilige Beteiligung an den iPhone-Einnahmen.

Auch in China hatte Qualcomm bereits einige Verkaufsverbote gerichtlich durchsetzen können, dabei ging es u.a. um Software-Patente beim iPhone 6.

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