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Kategorie: Tipps und Hinweise
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Ab dem 20. Juni 2025 treten in der Europäischen Union wegweisende Ökodesign-Vorschriften für Smartphones, Tablets und schnurlose Telefone in Kraft. Ziel der neuen Verordnungen ist es, Elektroschrott zu reduzieren und Geräte nachhaltiger zu machen. Hersteller werden verpflichtet, ihre Produkte langlebiger, reparierbarer und energieeffizienter zu gestalten.

Höhere Anforderungen an Akkus und Ersatzteile:
Die Kernpunkte der Verordnung (EU) 2023/1670 sind:

  1. Batterie-Langlebigkeit: Akkus müssen nach 800 Ladezyklen noch mindestens 80% ihrer ursprünglichen Kapazität halten.
  2. Verfügbarkeit von Ersatzteilen: Hersteller müssen mindestens sieben Jahre lang nach Einstellung des Verkaufs wichtige Ersatzteile wie Akkus, Kameras und Ladeanschlüsse bereithalten.
  3. Reparierbarkeit: Diese Teile müssen nicht nur von Fachwerkstätten, sondern auch von Verbrauchern selbst mit handelsüblichem Werkzeug austauschbar sein.
  4. Lieferfristen: Ersatzteile müssen innerhalb von 5 Werktagen (in den ersten 5 Jahren) bzw. 10 Werktagen (danach) geliefert werden können.

Neues Energielabel für mehr Transparenz:
Parallel dazu führt die Verordnung (EU) 2023/1669 ein neues Energielabel ein. Ähnlich wie bei Haushaltsgeräten informiert es Verbraucher auf einen Blick über:

Verlängerter Software-Support:
Die neuen Regeln setzen nicht nur bei der Hardware an:

Hintergrund: Kampf gegen Elektroschrott
Mit diesen Maßnahmen reagiert die EU auf massive Kritik, etwa von der "Stiftung Warentest". Bisher führen oft defekte Akkus oder ausbleibende Updates dazu, dass funktionsfähige Geräte vorzeitig ersetzt werden – mit erheblichen Umweltbelastungen durch steigende Elektroschrott-Mengen. Die Ökodesign-Vorgaben sollen dieser Verschwendung entgegenwirken und gleichzeitig durch das neue Label mehr Transparenz für Verbraucher schaffen.